Rechte des Betreuten
- Das Wohl des Betreuten entscheidet
Wohl der hilfsbedürftigen Person als oberstes Ziel
Möglichst eigenständige Lebensführung ist zu ermöglichen
Wünsche des Betreuten sind vom Betreuer zu respektieren - Entlassung des Betreuers auf Anregung des Betreuten
Betreuer kann auf Betreiben des Betreuten hin entlassen werden
Gericht wägt Interessen der Beteiligten ab
Mögliche Einsetzung eines Kontrollbetreuers - Haftung des Betreuers – Schadensersatz für den Betreuten oder dessen Erben
Haftung in Angelegenheiten der Vermögenssorge
Haftung in sonstigen Angelegenheiten
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Betreuer - Aufsicht über den Betreuer durch das Gericht
Gericht muss bei Pflichtverletzungen durch den Betreuer einschreiten
Betreuer muss Auskunft über die Führung der Betreuung geben
Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern durch das Gericht - Rechtsmittel für den Betreuten - Insbesondere bei Zwangsmaßnahmen
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Betreuungsgerichts
Form und Frist der Beschwerde
Wer darf eine Beschwerde einlegen? Die Beschwerdeberechtigung