Die Betreuung
- Was versteht man unter dem Begriff „Betreuung“?
Rechtliche Vertretung eines volljährigen hilfsbedürftigen Menschen - Voraussetzungen einer Betreuung
Volljähriger Mensch ist hilfsbedürftig - Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung – Jeder kann für den Fall der Hilfsbedürftigkeit vorsorgen
Autonome Entscheidungen für den Ernstfall treffen - Eine Vorsorgevollmacht kann die Betreuung entbehrlich machen
Vorsorgevollmacht ist auch für persönliche Angelegenheit möglich - Grundprinzipien der Betreuung
Betreuung muss persönlich erfolgen und ist immer subsidiär - Das Betreuungsverfahren
Beteiligungsrechte und Rolle des Gutachters - Wer kann als Betreuer eingesetzt werden?
Vorschlagsrecht des Hilfsbedürftigen - Auswirkung der Anordnung einer Betreuung
Mögliche Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - Das Ende der Betreuung
Herausgabe des Vermögens und Rechenschaftspflicht durch den Betreuer